Kassenprüfung

Die meisten Vereine und Stiftungen unterliegen nicht der gesetzlichen Prüfungspflicht, möchten aber aufgrund einer Bestimmung in der Satzung oder freiwillig dennoch eine Überprüfung der Rechnungslegung und der steuerlichen Angelegenheiten vornehmen.

In diesen Fällen empfehlen wir eine auf den Standards des Deutschen Instituts für Interne Revision (DIIR) basierende jährliche Überprüfung der Rechnungslegung einschließlich der Buchführung und ausgewählter interner Kontrollsysteme mit schriftlicher Berichterstattung (Bericht des Kassenprüfers) sowie mündlicher Berichterstattung in der Mitgliederversammlung bzw. Stiftungsratssitzung.

Diese Kassenprüfung ist gerade für kleinere und mittelgroße Vereine und Stiftungen eine geeignete Prüfungsform, weil sie individueller auf die Bedürfnisse des Unternehmens eingehen kann, als die sehr formalisierte Abschlussprüfung nach Handelsrecht, und auch im Rahmen der Prüfung ein oftmals gewünschter Know-how-Transfer stattfinden kann. Darüber hinaus ist eine Kassenprüfung auch preiswerter in der Durchführung als eine gesetzliche Abschlussprüfung.

Bei Interesse sprechen Sie bitte Herrn StB Gerald Siebel, vereidigter Buchprüfer, auf ein unverbindliches Angebot an.

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