Steuerberatung
Unser Angebot richtet sich an gemeinnützige Vereine, Stiftungen, GmbHs und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Wir beraten seit mehr als 15 Jahren gemeinnützige Einrichtungen in steuerlichen Fragen; der Schwerpunkt unserer Mandate liegt im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens.
Neben diversen Fachaufsätzen ist Herr Gerald Siebel, Steuerberater/vBP, auch langjährig als Dozent tätig; neben zahlreichen Vorträgen auf Fachveranstaltungen ist er insbesondere durch sein erfolgreiches Engagement bei der Bank für Sozialwirtschaft (www.bfs-service.de) mit den Seminarthemen „Umsatzsteuerrecht im Sozialwesen“ und „Der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb“ bekannt.
Im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts stehen bei der Beratung Fragen der Satzungsgestaltung, Mittelverwendung, Umgang mit Spenden sowie Aus- und Umgründungen im Vordergrund. Auch die Deklaration der notwendigen Gemeinnützigkeitserklärung gegenüber der Finanzverwaltung nehmen wir für unsere Mandanten vor.
Insbesondere durch die neueren Änderungen in den Anweisungen der Finanzverwaltung ist die Umsatzsteuer auch bei gemeinnützigen Einrichtungen zunehmend zu beachten. In der Praxis ist außerdem festzustellen, dass die Finanzverwaltung bei Prüfungen seltener die Gemeinnützigkeit in Frage stellt, dafür aber häufiger versucht bei der Umsatzsteuer zu einer Nachzahlung zu Lasten der Einrichtung zu kommen. Leider zeigt die Erfahrung auch, dass hier in der Vergangenheit oft keine angemessene steuerliche Prüfung in vielen Gestaltungen vorgenommen wurde (Stichworte: Personalgestellung, Kooperationen, Bietergemeinschaften, Organschaft). Daher schlummern oft zahlreiche Risiken in den Einrichtungen, die ein Prüfer ggf. finden kann. Weitere Schwerpunkte der Beratung sind Fragen zu den Steuerbefreiungen, Rechnungsstellungen, der Vorsteuerermittlung, etc. Auch die Erstellung der oft komplexen Umsatzsteuererklärungen einschließlich der Erklärung der steuerfreien Umsätze in der Anlage UR übernehmen wir gerne für Sie.
Sofern steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten werden beraten wir unsere Mandanten bei der Gewinnermittlung sowie der steuerlichen Optimierung unter Beachtung der Mittelverwendungsbindung nach § 55 Abgabenordnung. Natürlich übernehmen wir auch gerne die Erstellung der notwendigen Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen für Sie.
Die Gebühren für die steuerliche Beratung werden bei der Erstellung von Steuererklärungen in Anlehnung an die Steuerberatergebührenordnung berechnet. Für kleinere Vereine berechnen wir für die Erstellung der Gemeinnützigkeitserklärung ab € 400 zzgl. Umsatzsteuer; für die Erstellung der Umsatzsteuererklärung berechnen wir ab € 300 zzgl. Umsatzsteuer. Steuerliche Beratungen werden nach Zeitaufwand berechnet. Je nach Komplexität und wirtschaftlicher Auswirkung berechnen wir einen Stundensatz zwischen € 120 - € 160 zzgl. Umsatzsteuer.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Steuerberater Wilhelm Abmeyer von der Abmeyer Siebel GmbH Steuerberatungsgesellschaft (www.abmeyer-siebel.de) - unser Kooperationspartner für den Bereich der Steuerberatung und Buchführung - gerne für weiterführende Auskünfte zur Verfügung.
