FAQs
Es besteht eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, wenn in der Regel mindestens 10 Personen (DSG-EKD) bzw. 20 Personen (BDSG) ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Zusätzlich besteht die Verpflichtung zur Bestellung, wenn die Kerntätigkeit in der systematischen Überwachung oder Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsdaten) besteht.
Zu berücksichtigen sind neben den Beschäftigten auch ehrenamtlich Mitarbeitende, Praktikanten und Auszubildende, sofern sie mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Vollzeit- oder Teilzeitkräfte handelt.
Unser Vertrag beinhaltet die Bestellung des/der Datenschutzbeauftragten, sowie eine bestimmte Anzahl an Datenschutz Begehungen. Außerdem erstellen wir einen Jahresbericht und führen ein Jahresgespräch. Unser 2-monatiger Newsletter informiert Sie über die neuesten Entwicklungen im Datenschutz. Für diese Leistungen bieten wir Ihnen zur besseren Kalkulation und Transparenz, einen Pauschalpreis an. Weitere Datenschutz-Beratungen, Schulungen etc. erbringen wir gerne. Diese Leistungen berechnen wir nach individuellem Aufwand.
Was ist, wenn Sie nur eine Beratung oder Schulung zum Datenschutz wünschen?
Auch das machen wir natürlich gerne für Sie. Die Berechnung erfolgt dann nach zeitlichem Aufwand zu den vereinbarten Konditionen.