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„Wir haben Erfahrung in
sozialen Zusammenhängen.“

Frau

FAQ

In einem persönlichen Erstgespräch stellen wir Ihnen unsere Revisionstätigkeit vor und erörtern mögliche Revisionsgebiete. Natürlich geht es auch darum, Sie als Träger kennenzulernen um eine risikoadjustierte Planung der Revisionsgebiete zu erstellen. Anschließend erhalten Sie unser Angebot und wir senden Ihnen einen Vertragsentwurf inklusive unserer Geschäftsordnung zu. Sobald dies vereinbart wurde ist es hilfreich, wenn Sie uns in Ihrem Unternehmen bekannt machen, um eine gute Zusammenarbeit mit Ihren Mitarbeitenden zu gewährleisten. Die terminliche Abstimmung der Revision erfolgt mit Ihren Fachbereichen. Bei jeder Revisionsplanung haben Sie die Möglichkeit spezifische Inhalte in den Fokus zu rücken.

Neben unseren langjährigen Erfahrungswerten bei Trägern der Sozialwirtschaft, liegt unser gewählter Fokus ausschließlich bei diesen Trägern. Hierdurch ist es uns möglich, spezielle Aspekte von caritativen und diakonischen Trägern zu berücksichtigen und Ihnen zielgerichtet, wirksame und praktikable Lösungen und Empfehlungen anzubieten.

Die Anzahl der Revisionen hängt von der Art und der Größe des Trägers ab. Auch die Anzahl der Einrichtungen ist ein wesentliches Kriterium zur Bemessung. Auf Grund unserer Erfahrungen sind in der Regel zwischen 2 – 4 Revisionen pro Jahr zielführend. Dies folgt unserer Ansicht, dass insbesondere die Fachbereiche über entsprechende Ressourcen verfügen müssen um die bereits gegebenen Empfehlungen wirksam in die Praxis umzusetzen.

Im Regelfall führen wir die Revisionen an 2 – 3 Tagen vor Ort durch. Dies ist abhängig vom Thema und dem Umfang der Prüfungsfelder und Prüfungshandlungen. Die Dauer der Revisionen wird bewusst auf dieses Zeitfenster gelegt, um auch mit den internen zeitlichen Ressourcen kalkulier- und vertretbar umzugehen.

Die Berichterstattung erfolgt in Form eines Revisionsberichts. In diesem stellen wir Ihnen unserer Prüfungshandlungen und Ergebnisse dar. Hierbei legen wir Wert auf eine kurze und präzise Darstellung der Feststellungen und Empfehlungen.

Den Revisionsbericht können wir Ihnen im Rahmen eines gemeinsamen Schlussgesprächs darstellen. In diesem können Einzelheiten tiefergehend thematisiert werden.

Aufgrund unserer Erfahrungen haben sich zwei Revisionsmodelle verfestigt. Je nach Revisionsthema und Struktur planen wir Revisionen mit 50 oder mit 80 Stunden.

Planmäßige Revisionen, die in der Jahresplanung abgestimmt wurden, werden etwa 2 Monate vor der geplanten Durchführung mit den zuständigen Fachbereichen abgestimmt. Sonderrevisionen im Bereich von dolosen Handlungen führen wir stets zeitnah durch, um auch ggf. den arbeitsrechtlichen Fristen nachkommen zu können.

Selbstverständlich können Sie auch Einzelrevisionen beauftragen. Dazu erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Kontakt

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Wir beraten Sie gerne persönlich.

Kanzlei Siebel Audit GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Schürmannstr. 25a
45136 Essen

vBP/StB Gerald Siebel
Geschäftsführer

Telefon: 0201/ 1 77 550 40
E-Mail: post@kanzlei-siebel.de

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